BITTE BEDIENEN SIE SICH
Wir stellen Ihnen gerne alle gängigen Dokumente als pdf-Download zur Verfügung. Ist das Gewünschte nicht dabei? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Rechtliche Beschränkungen
Die Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung stehen nur den in der Schweiz domizilierten Personalvorsorgeeinrichtungen offen, die gemäss Art. 48 BVG in Verbindung mit Art. 61 BVG im Register für berufliche Vorsorge eingetragen sind.
Um fortzufahren müssen Sie bestätigen, dass Sie eine schweizerische Personalvorsorgeeinrichtung sind. Als Investoren in Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung sind nur in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie patronale Wohlfahrtsfonds zugelassen (gemäss BVG).