KAPITALAUFNAHME DER ANLAGEGRUPPE VERTINA WOHNEN

  • Zeichnungsfrist: 10. Mai 2024
  • Zielvolumen: CHF 40 Mio.

Die Vertina Anlagestiftung steht für die Anlagegruppe «Vertina Wohnen» offen und nimmt Zeichnungen entgegen. Das zusätzliche Kapital wird für die Realisierung von zwei Projektentwicklungen in Schlieren und Untersiggenthal verwendet.

Vertina ist eine Anlagestiftung, die in Schweizer Wohnliegenschaften investiert und den aktuellen Anforderungen der Nachhaltigkeit gerecht wird. Durch den Aufbau eines Portfolios mittels Neubauprojekten, wird sichergestellt, dass der Fokus der Immobilien nicht nur auf ökonomische Rentabilität, sondern insbesondere auch auf ESG-Themen wie CO2-Neutralität, Elektromobilität, erneuerbare Energien, ökologische Baustoffe, ÖV-Erschliessung usw. gelegt wird. Projektentwicklungen werden nach den neusten Standards gemäss SNBS geplant und realisiert. Liegenschaften werden auch nach Fertigstellung regelmässig durch SSREI bewertet, um weitere Optimierungen während des Betriebs vornehmen zu können. Mittelfristig wird das Portfolio dem GRESB-Benchmark mit dem klaren Zielwert von 5 Sternen unterstellt.

Seit Gründung im Jahr 2022 konnten sieben Liegenschaften, bestehend aus einer neuwertigen Bestandsliegenschaft und sechs Entwicklungsliegenschaften, ins Wohnportfolio der Anlagegruppe «Vertina Wohnen» aufgenommen werden. Die Liegenschaften befinden sich in unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Während zwei Wohnprojekte in Zürich und Bachenbülach bereits in der Ausführung sind und in den kommenden Monaten bezogen werden, sind andere Projekte kurz vor Baustart oder noch mitten in der Entwicklung. Das Gesamtvermögen der Anlagestiftung liegt per Ende des Geschäftsjahres 2023/2024 bei CHF 84 Mio. Das Anlagevolumen nach Fertigstellung der Projekte im Portfolio beträgt CHF 151 Mio.

Im Zeitraum vom 10. März 2024 bis zum 10. Mai 2024 erhalten qualifizierte Investoren mit Sitz in der Schweiz die Möglichkeit, an der nächsten Kapitalerhöhung teilzunehmen. Das angestrebte Ziel von Kapitalzeichnungen im Volumen von CHF 40 Mio. wird hauptsächlich für die Realisierung der beiden Entwicklungen in Schlieren und Untersiggenthal verwendet. Beide Projekte streben das SNBS-Zertifikat in Gold an.

Wir sind überzeugt, mit der nachhaltigen Produktausrichtung, den Personen, die dahinterstehen und unserem Team, die «Vertina Wohnen» weiter zum Erfolg führen zu können. Bitte prüfen Sie ein Engagement für das Produkt, für ein persönliches Gespräch stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

ANGABEN ZUR KAPITALAUFNAHME

Zielvolumen
CHF 40 Mio.

Zeichnungsvolumen
Mind. CHF 0.5 Mio.

Ausgabeaufschlag
1.0% (zugunsten Vermögen) Massgebender NAV per Liberierungsdatum

Valorennummer / ISIN
116 503 599 / CHE116 503 599 4

Zuteilungsprozess
Zeichnungen bis CHF 20 Mio. erhalten eine Vollzuteilung. Die übrigen Zeichnungen können im Falle einer Überzeichnung proportional gekürzt werden.

Zeichnungsfrist
Start: 10. März 2024, Ende: 10. Mai 2024

WEITERE INFORMATIONEN

Bleiben Sie auf dem laufenden über die Kapitalerhöhung, die vielversprechende Entwicklung der Vertina Anlagestiftung und ihre Projekte und abonnieren Sie unseren Newsletter.

Wenn Sie Fragen zur Anlagestiftung haben oder sich für einen Beitritt in die Anlagegruppe «Vertina Wohnen» interessieren, kontaktieren Sie uns bitte. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

IHRE ANSPRECHPERSONEN

Geschäftsführer

Danilo Altieri

+41 58 218 88 80
danilo.altieri@vertina.ch

Präsident des Stiftungsrates

Marco Uehlinger

+41 58 218 88 80
marco.uehlinger@vertina.ch

Vertina Anlagestiftung

Rechtliche Beschränkungen

Die Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung stehen nur den in der Schweiz domizilierten Personalvorsorgeeinrichtungen offen, die gemäss Art. 48 BVG in Verbindung mit Art. 61 BVG im Register für berufliche Vorsorge eingetragen sind.

Um fortzufahren müssen Sie bestätigen, dass Sie eine schweizerische Personalvorsorgeeinrichtung sind. Als Investoren in Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung sind nur in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie patronale Wohlfahrtsfonds zugelassen (gemäss BVG).