KAPITALERHÖHUNG DER ANLAGEGRUPPE VERTINA WOHNEN
Klare Anlagestrategie – neuwertiges Portfolio
- Zeichnungsfrist: Februar bis April 2025
- Zielvolumen: CHF 40 Mio.
Die Anlagestiftung plant eine Kapitalerhöhung für die Anlagegruppe «Vertina Wohnen». Mit dem zusätzlichen Kapital plant die Anlagestiftung weitere Projekt- und Entwicklungskäufe an überdurchschnittlichen Lagen, die umfassenden ESG-Standards entsprechen. Die Investments mit klarem strategischem Fokus auf maximale Nachhaltigkeit sorgen für ein sorgfältig aufgebautes, zukunftsgerichtetes Portfolio von Wohnliegenschaften, das Schweizer Personalvorsorgeeinrichtungen ein attraktives Renditepotenzial bietet. Ein weiterer Mehrwert ist der hohe Anteil an Entwicklungen, die nach Fertigstellung für Projektaufwertungen sorgen können.
Aktuell verfügt die Stiftung über ein Gesamtvermögen (GAV) von CHF 98.5 Mio. Nach Fertigstellung der Projekte beläuft es sich auf rund CHF 153 Mio. Im Juli 2024 erfolgte der letzte Kapitalabruf zur Reduzierung der Fremdkapitalquote, die aktuell einen vorbildlichen Tiefstand erreicht hat.
Personalvorsorgeeinrichtungen mit Sitz in der Schweiz erhalten die Möglichkeit, an der nächsten Kapitalerhöhung teilzunehmen. Das angestrebte Ziel von Kapitalzeichnungen im Volumen von CHF 40 Mio. wird hauptsächlich für die Akquisition von weiteren Wohnprojekten und somit für das Wachstum des Immobilienportfolios verwendet.
Seit der Gründung im April 2022 konnte der Anlegerkreis kontinuierlich auf 19 Investoren ausgebaut werden. Aktuell werden attraktive Opportunitäten geprüft, die sicherstellen, dass den aktuellen ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen wie auch gesellschaftlichen Anliegen unserer Anleger Rechnung getragen wird.
ANGABEN ZUR KAPITALAUFNAHME
Zielvolumen
bis CHF 40 Mio.
Zeichnungsvolumen
Mind. CHF 0.5 Mio.
Ausgabeaufschlag
1.0% (zugunsten Vermögen) Massgebender NAV per Liberierungsdatum
Valorennummer / ISIN
116 503 599 / CHE116 503 599 4
Zuteilungsprozess
Zeichnungen bis CHF 20 Mio. erhalten eine Vollzuteilung. Die übrigen Zeichnungen können im Falle einer Überzeichnung proportional gekürzt werden.
Zeichnungsfrist
Start: Februar 2025, Ende: April 2025