NACHHALTIGE PARTNERSCHAFT

Die Vertina Anlagestiftung setzt auf einen fruchtbaren Austausch mit ihren Investoren, bietet ihnen ein Mitspracherecht und weitere Vorzüge im Rahmen einer erfolgreichen Partnerschaft.

IMMOBILIENINVESTMENT MARKE PERSÖNLICH

Charakteristisch für unsere Anlagegefässe ist die persönlichere Betreuung und das aktive Miteinbeziehen unserer Investoren in die Entwicklung der Anlagegruppen. Für diese Philosophie steht auch unser Partner Markstein Advisory AG, der die Anlagegruppen von A-Z managt.

Gewichtige Vorteile

MITSPRACHERECHT

Mitspracherecht in Stiftungsrat
und Anlagekommission.

FLEXIBLE MÖGLICHKEITEN

Zedierungsmöglichkeit. Sacheinlagen
mit geeigneten Immobilien,
die Projektpotenzial haben.

HOHE PORTFOLIOQUALITÄT

Sorgfältig aufgebaut mit neuwertigen
Objekten und wertschöpfungsstarken
Projektentwicklungen.

SCHLANKE STRUKTUR

Mandat der Markstein Advisory AG garantiert
umfassendes Immobilien Know how,
inkl. Entwicklungs- und Baukompetenz
aus einer Hand.

Vertina Anlagestiftung

Rechtliche Beschränkungen

Die Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung stehen nur den in der Schweiz domizilierten Personalvorsorgeeinrichtungen offen, die gemäss Art. 48 BVG in Verbindung mit Art. 61 BVG im Register für berufliche Vorsorge eingetragen sind.

Um fortzufahren müssen Sie bestätigen, dass Sie eine schweizerische Personalvorsorgeeinrichtung sind. Als Investoren in Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung sind nur in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie patronale Wohlfahrtsfonds zugelassen (gemäss BVG).