NACHHALTIGE PARTNERSCHAFT

Die Vertina Anlagestiftung setzt auf einen fruchtbaren Austausch mit ihren Investoren, bietet ihnen ein Mitspracherecht und weitere Vorzüge im Rahmen einer erfolgreichen Partnerschaft.

KAPITALERHÖHUNG

Die Anlagegruppe «Vertina Wohnen» führt bis am 26. Mai 2023 eine Kapitalaufnahme mit einem Zielvolumen von CHF 50 Millionen durch. Das zusätzliche Kapital wird für den weiteren Ausbau des Portfolios verwendet.

Interessiert an einem Investment? Hier erfahren Sie mehr.

IMMOBILIENINVESTMENT MARKE PERSÖNLICH

Wir mögen lieber Klasse als Masse und konzipieren unsere Anlagegefässe für kleinere, ausgewählte Anlegergruppen. Das ermöglicht uns eine persönlichere Betreuung und das aktive Miteinbeziehen unserer Investoren in die Entwicklung der Anlagegruppen. Für diese Philosophie steht auch unser Partner Markstein Advisory AG, der die Anlagegruppen von A-Z managt.

Gewichtige Vorteile

MITSPRACHERECHT

Maximal 30 Investoren pro
Anlagegruppe. Mitspracherecht
in Stiftungsrat und Anlagekommission.

FLEXIBLE MÖGLICHKEITEN

Zedierungsmöglichkeit. Sacheinlagen
mit geeigneten Immobilien,
die Projektpotenzial haben.

HOHE PORTFOLIOQUALITÄT

Sorgfältig aufgebaut mit neuwertigen
Objekten und wertschöpfungsstarken
Projektentwicklungen.

SCHLANKE STRUKTUR

Mandat der Markstein Advisory AG garantiert
umfassendes Immobilien Know how,
inkl. Entwicklungs- und Baukompetenz
aus einer Hand.

Vertina Anlagestiftung

Rechtliche Beschränkungen

Die Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung stehen nur den in der Schweiz domizilierten Personalvorsorgeeinrichtungen offen, die gemäss Art. 48 BVG in Verbindung mit Art. 61 BVG im Register für berufliche Vorsorge eingetragen sind.

Um fortzufahren müssen Sie bestätigen, dass Sie eine schweizerische Personalvorsorgeeinrichtung sind. Als Investoren in Anlagegruppen der Vertina Anlagestiftung sind nur in der Schweiz domizilierte steuerbefreite Einrichtungen der 2. Säule und der Säule 3a sowie patronale Wohlfahrtsfonds zugelassen (gemäss BVG).